VIDEOPRESSE - Videojournalisten [VJ's] für Pressekonferenzen und Events
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 Willkommen auf www.videopresse.at! Videojournalisten [Vjs] für Pressekonferenzen und Events!  
 
     
   
         
 

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) 

Für Produktions- und Bearbeitungsaufträge von Videopresse

1. Allgemein
Videopresse verpflichtet sich als beauftragter Medienservice die Produktionsarbeiten dem Vertrag entsprechend und einwandfrei, sofern es die Produktionsbedingungen erlauben, durchzuführen. Die schriftliche (E-Mail/Fax) vereinbarte Auftragserteilung bzw. –bestätigung bindet die Vertragspartner/innen an die Produktion.

2. Vertragsgegenstand
Die Vereinbarungen über die Produktionsparameter (Ort, Zeit, Briefing, Drehbuch, etc.) werden grob im Produktionsvertrag vorab skizziert (z.B. Videoaufzeichnung von Vortragendem Hrn. Müller und Wortmeldungen von 1-2 Zuhörern) und vorort mit dem Kameramann/der Kamerafrau koordiniert. (Ein vorab Telefonkontakt mit den Kameraleuten ist ebenfalls möglich.)
Angebote und Kostenvoranschläge von Videopresse kommen nach Erhalt einer schriftlichen Auftragserteilung bzw. -bestätigung zustande. Die ausgestellte Rechnung, basierend auf der Auftragsbestätigung, ist innerhalb von 14 Tagen (ohne MwSt.) zu begleichen. So das Vertragswerk (Videoaufzeichnung, Schnitt) gravierende Mängel aufweist, ist die Rechnung bis auf 50% zu reduzieren. Geringe Farbabweichungen, kleine Bewegungen oder kurze Tonstörungen werden bei Pressekonferenzen und Events als Reklamationsgrund nicht anerkannt. Der Produktionspreis für Interviews, Reportagen und Firmenclips ist individuell festzulegen.

3. Produktionsbedingungen
Bei höherer Gewalt (Unfall, etc.) sind beide Vertragspartner/innen vom Vertrag entbunden, so kein Vertragswerk zustande gekommen ist. Ist der Produktionsort außerhalb von Wien gelegen, ist dem Auftraggeber/der Auftraggeberin eine gängige Fahrtpauschale zu berechnen. Outdoor-Aufzeichnungen sind bei ungünstigen Wetterverhältnissen mit einem Aufpreis von bis zu 50% durchzuführen. Für die anständige Abwicklung ist der Kameramann/die Kamerafrau verantwortlich. Zusätzliches Material (Mikrofone, Scheinwerfer für Nachtaufnahmen) sind dem Auftraggeber/der Auftraggeberin 1:1 vom Mietpreis in Rechnung zu stellen.

4. Lieferung des Produktionswerks
Ein grober Verzug der Lieferung des Produktionswerks (Online, Download, DVD) ist bis zu 2 Tagen zu entschuldigen und ist nur infolge eines triftigen Grundes (Betriebsstörung, Boykott, Defekte, Streik) vom Auftraggeber/der Auftraggeberin zu akzeptieren. Trotz der Möglichkeit der Reduktion des Produktpreises auf minus 50% sind Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin auszuschließen. Bei Nichtlieferung des Produktionswerks fällt kein Produktionspreis für den/die Kameramann/Kamerafrau an, so er/sie sich für die ausgefallene Lieferung verantwortlich zeichnet.

5. Ersatzansprüche
Das Produktionswerk ist bei mangelnder Qualität des Online- und Download-Produktionswerks oder der DVD ist innerhalb 1 Woche schriftlich zu reklamieren. Eine Reduktion des Produktpreises auf minus 50% ist bei mangelnder Qualität möglich. Schadensersatzansprüche sind seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin auszuschließen.

6. Archivierung des Produktionswerks
Ein fertiges Produktionswerk wird mindestens 6 Monate Online aufbewahrt. Videopresse verpflichtet sich die bearbeiteten Aufnahmen und die Originalaufnahmen mindestens 2 Jahre kostenlos aufzubewahren.

7. Gewerbliche Rechte – und sonstige Rechte
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin steht dafür ein, dass dem von ihm erteilten Auftrag behördliche und gesetzliche Bestimmungen und Anforderungen sowie Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Er garantiert gegen keinerlei Schutzrechte zu verstoßen und im Besitz der Lizenz- und Auswertungsrechte zu sein. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt Videopresse von allen Ansprüchen Dritter frei. Aufführungsgebühren sind bei Online-Produktionen hinfällig. Sonstige Aufführungsgebühren und Meldepflichten liegen nach Ablieferung des Produktionswerks in der Verantwortung des Auftraggebers/der Auftraggeberin. Mit der Bezahlung des Produktionspreises gehen die folgenden Rechte an den Auftraggeber/die Auftraggeberin:
- das Recht, die fertige Produktion in Umlauf zu bringen
- das Vervielfältigungsrecht der fertigen Produktion
- das Vorführrecht der fertigen Produktion
- das Senderecht der fertigen Produktion
- das Recht, die Produktion (und die Originalaufnahmen) zur Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verändern.
Die Urheberrechte, die nicht ausdrücklich übertragen werden, verbleiben beim Kameramann/der Kamerafrau und dem Medienservice „Videopresse“.
Der Name des Kameramanns/der Kamerafrau sowie des Medienservices „Videopresse“ ist in jeder Darstellungsform anzugeben!
Zusätzliche Kopien sind zum gängigen Kopienpreis bestellbar.

8. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne MwSt. zu begleichen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vertragsverhältnisse ist der Sitz des Vereins „Die Bunten – Forum für Würde, Gerechtigkeit und Demokratie“.

10. Sonstige Bestimmung
Jede von den AGB’s abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
(Juni 2010)

 

 
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Kontakt: vj@videopresse.at

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